
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also der Staatsverwaltung. Es ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechtes und regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch das Verhältnis der Behörden zueinander. Teilbereiche des Verwal-tungsrechtes, aus denen wir Mandate übernehmen, sind insbesondere
- das öffentliche Dienstrecht und Beamtenrecht
- das öffentliche Baurecht (Baugenehmigungen, Baueinstellungsverfügungen usw.),
- das Handwerksrecht, welches in der Handwerksordnung geregelt ist
- das Gewerberecht (Gewerbeordnung).
Das Verwaltungsrecht betreut in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Olaf Brinkmann und Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen.