
Sportrecht/Vereinsrecht
In diesem Rechtsgebiet vertreten wir sowohl Vereine gegen ihre Mitglieder und Funktionäre wie auch umgekehrt Mitglieder und Funktionäre gegen Vereine. Entscheidende Rechtsgrundlagen hierfür sind einerseits die Bestimmungen des Vereinsrechts, andererseits aber auch die einzelnen Satzungsbestimmungen, mit denen die Vereine das „Zusammenleben“ ihrer Mitglieder und deren Rechte und Pflichten selbständig regeln.
Bei Vereinen nehmen wir auch die notwendigen notariellen Tätigkeiten gegenüber dem Vereinsregister wahr.
Behilflich sind wir auch bei der Vertragsgestaltung von Funktionären und Amtsträgern, die hauptamtlich für Vereine agieren.
Das Sportrecht wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen und Rechtsanwalt Olaf Brinkmann.