Reimpell und Fischer
Reimpell und Fischer

pfeil

Medizinrecht

In diesem Rechtsgebiet sind wir tätig im sog. „Recht der medizinischen Behandlungen“, insbesondere bezüglich der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung.

Wir beraten und vertreten Mandanten bei Rechtsproblemen bezüglich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, sind insbesondere im Vertragsarztrecht tätig.

Ferner behandeln wir schwerpunktmäßig das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, dies einschließlich der Vertragsgestaltung; dabei haben wir Vorschläge für die Gestaltung von Chefarzt-Dienstverträgen ebenso wie von Oberärzten, Fach- und Assistenzärzten im Angestelltenverhältnis. Gern unterziehen wir vom jeweiligen Klinikträger angebotene Verträge einer kritischen Überprüfung und unterbreiten hierzu konkrete Änderungsvorschläge.

Herr Rechtsanwalt Horst Fischer, der dieses Rechtsgebiet in unserer Kanzlei betreut, hat über Jahrzehnte Ärzte vertreten, die sich staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts von Behandlungsfehlern ausgesetzt sehen, sowohl im Vorverfahren wie auch im jeweiligen Hauptverfahren vor den Gerichten.

Genauso können sich aber auch Patienten an unsere Kanzlei wenden, die wegen erlittener Behandlungsfehler Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt wissen wollen.

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