Reimpell und Fischer
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IT-Recht

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet. Ursprünglich wurde dieses Rechtsgebiet als Computerrecht bezeichnet. Mit Aufkommen des Internets wurde daneben der Begriff Multimediarecht als Teilbereich geprägt, welches sich speziell den Rechtsfragen des Internets widmet. Teilbereiche des IT-Rechtes sind insbesondere

  • das Vertragsrecht der Informationstechnologien
  • das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • das Recht des Datenschutzes sowie
  • das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste.

Fälle aus dem IT-Recht übernimmt Rechtsanwalt Olaf Brinkmann und Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen.

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