
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden. Wir sind bei Gründung, Kapitalerhöhung, Veränderungen und Auflösungen von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) sowie Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH) behilflich. Insbesondere betreuen wir Gesellschaften in Registersachen.
Das Gesellschaftsrecht wird in unserem Büro betreut von Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen.