Reimpell und Fischer
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Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden, also zu „erben“. Der Begriff des Erbrechtes bezeichnet auch alle Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Das Erbrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Die erbrechtlichen Mandate betreut Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen.

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