
Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht (auch privates Baurecht genannt) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und denjenigen, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Das Bau- und Architektenrecht ist ein Teil des Immobilienrechtes. Aktuelle Rechtsinformationen aus dem Immobilienrecht erhalten Sie unter Aktuelles.
Das Bau- und Architektenrecht betreut Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.