Reimpell und Fischer
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pfeil

Arbeitsrecht

In diesem Rechtsgebiet werden rechtliche Probleme des Kündigungsschutzes, des Arbeitszeitrechts, des Arbeitsschutzes, darüber hinaus Fragen des Mutterschutzes und der Elternzeit, der Entgeltfortzahlung, der Befristung von Arbeitsverträgen, der Urlaubsgewährung behandelt. Hierbei geht es auch um Vergütungsfragen, z. B. der richtigen Eingruppierung in Entgeltgruppen sowie der Ansprüche auf Vergütung von Überstunden und sonstiger Mehrarbeit, von Zulagen und Zuwendungen.

Darüber hinaus beraten wir in der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Auflösungsvereinbarungen.

Besonders spezialisiert ist unsere Kanzlei auch im Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht. In den letzten Jahren hat die Kanzlei zunehmend an Tarifverhandlungen teilgenommen und diese maßgeblich geführt.

Das Arbeitsrecht wird betreut von Rechtsanwalt Olaf Brinkmann.

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