
Agrarrecht/Landwirtschaftsrecht
Das Agrarrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das über das Recht der Landwirtschaft hinausgeht und auch die Regelungen der Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Jagd umfasst. Die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete des Agrarrechtes sind das landwirtschaftliche Sondererbrecht, welches in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt wird, sowie das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Auf dem Gebiet des Landwirtschaftsrechts gibt es mit den Landwirtschaftsgerichten besondere Abteilungen bei den Amtsgerichten, die über landwirtschaftliche Fälle zu entscheiden haben. Im Bereich des öffentlichen Rechtes gibt es Sondervorschriften für die Landwirtschaft beispielsweise im Bereich der Flurbereinigungsverfahren oder der Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch für die Agrarförderung.
Landwirtschaftsrechtliche Mandate übernehmen die Rechtsanwälte Jörn Wohlgehagen und Olaf Brinkmann.